ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I.) Geltungsbereich unserer AGB

1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

Firma Lachner GmbH und den Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss

gültige Fassung, die auf unserer Homepage www.lachner.at veröffentlicht ist.

2. Verbraucher sind solche iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische

Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder

rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens

gehört. Unternehmen sind alle auf Dauer angelegten Organisationen selbständiger wirtschaftlicher

Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf Gewinn gerichtet sind. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch

Unternehmer.

3. Gegenüber unserer AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihre Geltung

wird ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt.

II.) Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen in der technischen Ausführung oder

bei verwendeten Materialien bleiben uns im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einem auf elektronischen

Weg bestellten Auftrag (Waren oder Dienstleistungen) werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden

unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung

dar, außer wenn wir diese ausdrücklich erklären.

3. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen

anzunehmen.

4. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden –

abzulehnen.

5. Der Vertragsabschluss mit Unternehmen erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger, nicht

rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht, nicht zeitgerecht oder nur teilweise zu

leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der

Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

III.) Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten

Kaufpreises für die gelieferte Ware und die damit in Zusammenhang stehende von uns erbrachte

Dienstleistung vor.

IV.) Rücktrittsrecht

1. Der Verbraucher hat nach dem Konsumentenschutzgesetz das Recht, von Verträgen binnen sieben

Werktagen, gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher oder ab dem Tag des

Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen zurückzutreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag.

Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist schriftlich zu erklären; zur Fristenwahrung genügt

die rechtzeitige Absendung.

2. Die Kosten der Rücksendung der von uns gelieferten Waren hat bei Ausübung des Rücktrittsrechtes der

Verbraucher alleine zu bezahlen.

3. Für den Fall des sonstigen, außerhalb obiger Frist gelegenen Rücktritts des Kunden, verpflichtet sich

dieser, an uns eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu bezahlen, die nicht der

richterlichen Mäßigung unterliegt. Ist der Kunde Unternehmer, bleibt uns die Geltendmachung eines

weiteren, darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.

4. Wir sind auch berechtigt, vom Vertrag einseitig zurückzutreten, falls der Kunde vereinbarte

Teilzahlungen nicht zur Gänze oder nicht fristgerecht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt. Für diesen

Fall hat uns der Kunde zusätzlich zum Entgelt für die bereits von uns erbrachten Leistungen eine

Stornogebühr in der Höhe von 20 % des noch nicht erfüllten Auftragswertes zu bezahlen, die nicht der

richterlichen Mäßigung unterliegt.

5. Unsere Rechte gemäß Punkt 4. gelten auch noch, wenn der Kunde für den Baufortschritt notwendige

Einzelleistungen selbst oder durch Dritte durchgeführt und diese Einzelleistungen trotz Setzung einer

Nachfrist von drei Tagen nicht termingerecht erbracht werden, sodass dadurch eine Behinderung der

Durchführung weiterer Arbeiten durch uns entsteht.

6. Unsere Rechte gemäß Punkt 4. gelten auch, wenn der Kunde trotz Setzung einer Nachfrist von drei

Tagen unsere täglichen Stundenaufzeichnungen bei Regieaufträgen nicht unterfertigt.

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V.) Preise und Zahlungsziel

1. Die von uns angebotenen Preise sind Fixpreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist auszuweisen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt unserer Leistungen innerhalb von 8 Tagen den vereinbarten

Preis zu bezahlen, falls kein anderes Zahlungsziel ausdrücklich im Auftrag schriftlich vereinbart wurde. Wir

sind auch berechtigt Teilleistungen mit Teilrechnungen abzurechnen, diese Teilrechnungen sind innerhalb

von acht Tagen vom Kunden zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Die Geldschuld ist vom Verbraucher während des Verzugs zu verzinsen mit Zinsen in Höhe von 5 % über

dem Basiszinssatz. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von acht Prozent

über dem Basiszinssatz zu verzinsen. (§ 1333 ABGB), dies in Entsprechung der Richtlinie 2000/35/EG zur

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

3. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung unserer Forderung verbundenen Kosten und

Aufwendungen (wie insbesondere Inkassospesen) und alle sonstigen für eine zweckentsprechende

Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.

4. Der Unternehmer hat nur dann ein Recht zu einer Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt wurden oder von uns ausdrücklich schriftlich

anerkannt wurden. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der

Verbraucher hat nur dann ein Recht zu Aufrechnung mit Gegenforderungen, wenn dies im rechtlichen

Zusammenhang mit der Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtung des Verbrauchers stehen, oder

rechtskräftig durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt wurden bzw. von uns ausdrücklich schriftlich

anerkannt wurden.

5. Der Kunde ist in jedem Fall nur berechtigt, maximal zehn Prozent der offenen Geldschuld

zurückzubehalten, wenn er Gew.hrleistungsansprüche iSd Punktes VII.) geltend macht.

VI.) Gefahrenübertragung / Leistungsfrist

1. Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der

gelieferten Ware oder Dienstleistung mit der Übergabe über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der

Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Um eine gute Trocknung von Estrichen zu erzielen ist eine relative

Raumluftfeuchtigkeit von unter 65 % zu wahren. Betreffend der Sto.lüftung sollen alle Räume ca. zweimal

täglich zwischen 30 und 60 Minuten sto.gelüftet werden. Weiters sind durch die entstehende Dunstglocke

Einbauten wie Fenster und dergleichen zu schützen. Für allfällige aus einer Verletzung dieser Kundenpflicht

entstehende Schäden, haftet ausschließlich der Kunde.

2. Falls nicht ohnehin eine gesonderte schriftlich festgehaltene Abnahme erfolgt, gelten unsere

Dienstleistungen, Waren und Gewerke spätestens dann als vom Kunden übernommen, wenn sie der

Kunde benützt, bei Estrichen am vierten Tag, wenn dieser das erste Mal begangen werden darf.

3. Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte und in der Leistungsbeschreibung enthaltene Vorausleistungen

bis zum vereinbarten Beginn unserer Arbeiten zu erbringen bzw. fertig zu stellen. Unter diese Kundenpflicht

fällt insbesondere eine zugfreie Baustelle, Holzdecken sind mit dampfdiffusionsoffenen Schalungsbahnen

so geschützt, dass es unmöglich ist mit Zementleim oder Ähnlichem in Kontakt zu kommen, sowie ist Sorge

zu tragen, dass die gesamte Installation, Sanitär und Elektro in Absprache untereinander, fest auf den

Untergrund, nicht verschiebbar und in der Höhe äußerst sparsam zu montieren ist. Falls der Kunde diese

Vorrausleistungen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, können wir für einen eintretenden Verzug in der

fristgerechten Leistungserfüllung nicht verantwortlich gemacht werden. Die Frist zur Erbringung unserer

Leistungen verschiebt sich um die Dauer des Verzuges des Kunden in der Erfüllung der Vorrausleistungen.

Falls diese Vorrausleistung trotz unserer Aufforderung und Nachfristsetzung vom Kunden nicht oder nicht

vollständig erbracht werden, aber für unsere weitere Auftragserfüllung unbedingt erforderlich sind, sind wir

berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Vorrausleistungen entweder selbst vorzunehmen oder durch

befugte Dritte vornehmen zu lassen. Für diesen Fall werden wir vom Kunden hierzu ausdrücklich

ermächtigt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die dabei entstehenden angemessenen Kosten an uns

bzw. den befugten Dritten zu bezahlen.

VII.) Gewährleistung

1. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind

berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der

anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.

2. Ist der Kunde ein Unternehmer, leisten wir für Mängel der Waren oder einer erbrachten Dienstleistung

nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.

3. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl

Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des

Vertrages verlangen.

4. Ist der Kunde Unternehmer, müssen die gelieferten Waren und Dienstleistungen innerhalb einer

angemessenen Frist auf allfällige Mängel untersucht werden und uns binnen einer Frist von maximal sieben

Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Mitteilung, gelten die gelieferten

Waren und Dienstleistungen als angenommen und die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches

ist ausgeschlossen. Verdeckte oder geheime Mängel sind uns ebenfalls binnen einer Frist von maximal

sieben Tagen ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für die Fristenwahrung gilt die rechtzeitige Absendung.

Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den

Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der M.ngelrüge.

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5. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt grundsätzlich für bewegliche Sachen zwei Jahre, für

unbewegliche Sachen drei Jahre, jeweils ab Übergabe und Übernahme, wobei auf Punkt VI.2) ausdrücklich

verwiesen wird. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich ein Jahr ab

Übergabe der Waren.

6. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, geben wir gegenüber unserer Kunden keine Garantie für

unsere Waren und Dienstleistungen. Herstellergarantien bleiben hiervon völlig unberührt.

VIII.) Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung

1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und

Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter

gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

2. Diese angeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- oder

Gesundheitsschäden.

IX.) Gerichtsstandvereinbarung und Rechtswahl

1. Als Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag heraus entstehenden

Streitigkeiten oder der Anbahnung um Vertrag heraus wird das für Firmensitz sachlich zuständige

Bezirksgericht A-4780 Schärding oder das Landesgericht A-4910 Ried im Innkreis vereinbart. Für Kunden,

die ihren Sitz außerhalb der Republik Österreich haben, gilt als vereinbarter ausschließlicher Gerichtsstand

iSd EuGVVO das Bezirksgericht A-4780 Schärding oder das Landesgericht A-4910 Ried im Innkreis.

2. Ist der Kunde Verbraucher, gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur soweit, als dies iSd

Konsumentenschutzgesetzes oder des EuGVVO zulässig ist, ansonsten der allgemeine Gerichtsstand des

Verbrauchers.

3. Österreichisches Recht gilt als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine

Anwendung.

X.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder

teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht

berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, deren

wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt und dem ursprünglichen Vertragswillen

der Vertragspartner am ehesten entspricht.

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